Mitgliedschaft online beantragen
Ihre Vorteile im Deutschen Alpenverein Sektion Regensburg
- Ermäßigte Übernachtungen auf über 2000 Hütten in den Alpen
- Günstige Übernachtungen auf sektionseigenen Hütten und Vertragshäusern
- Umfangreiches Ausbildungsprogramm
- Vielfältiges Tourenprogramm
- DAV Kletterzentrum Regensburg
- Gymnastik und Lauftraining
- Naturschutzaktivitäten
- Aktuelle Informationen durch kostenlose Zeitschriften
- Weltweiter alpiner Versicherungsschutz
- Bücherei und Ausrüstungslager
- Bild- und Filmvorträge
- Höchster Sicherheitsstandard (DAV Sicherheitsforschung)
- Geschäftspartner - Rabatte für Ausrüstung
Jahresbeiträge
seit 01.01.2017:
A-Mitglieder (ab vollendetem 25. Lebensjahr)
73,- Euro Jahresbeitrag
36,50 Euro unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)
B-Mitglieder (Partner mit gemeinsamer Adresse und Kontonummer)
37,00 Euro Jahresbeitrag
18,50 Euro unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr und nur gültig für Ehe-/Lebenspartner von A-Mitglied)
- Ehepartner/Lebenspartner von A-Mitglied
- aktive Bergwachtmitglieder
- Senioren ab dem vollendeten 70. Lebensjahr (auf Antrag)
- mindestens 50% Schwerbehinderung
C-Mitglieder (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
38,- Euro
- bereits Mitglied einer anderen Sektion
C-Mitglieder U18 (bis 18 Jahre)
20,- Euro
- bereits Mitglied einer anderen Sektion
Junioren (ab vollendetem 18. Lebensjahr bis 25 Jahre)
35,- Euro
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
27,- Euro
Familienbeitrag
Familien, bei denen beide Elternteile DAV-Mitglied sind, bezahlen einen A- und einen B-Beitrag. Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Alleinerziehende/r
Zahlt DAV-Beitrag gemäß Alter. Alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Aufnahmegebühren ab 01.01.2017
A-Mitglieder - einmalig 20,- Euro
B-Mitglieder/Junioren - einmalig 15,- Euro
Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei einer Neuaufnahme ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Der Austritt eines Mitgliedes ist bis jeweils zum 30. September schriftlich der Sektion mitzuteilen, damit er zum Folgejahr wirksam wird. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Anfang Dezember des Vorjahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt.