Die Corona-Pandemie der letzten beiden Jahre hat uns deutlich gemacht, wie wichtig, ja unverzichtbar, die Möglichkeiten einer elektronischen Kommunikation für die Vereinsarbeit sind. Als persönliche Treffen nicht möglich waren, hielten wir zahlreiche Vorstandssitzungen via Teams ab und auch die Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 konnten wir, nach mehrmaligem Verschieben letztlich im Oktober 2021 als virtuelle Versammlung abhalten. Dabei machten erfreulich viele Mitglieder von der Möglichkeit Gebrauch, an dieser ersten virtuellen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Gesetzliche Grundlage der elektronischen Kommunikation in unserem Verein ist derzeit das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie, das nur noch bis August 2022 gelten wird. Um auch langfristig eine elektronische Kommunikation in unserem Verein zu ermöglichen sowie weiterhin virtuell bzw. hybride Versammlungen zu ermöglichen, haben wir im Vorstand beschlossen, der Mitgliederversammlung Änderungen der Satzung unseres Vereins vorzuschlagen, die auf den Formulierungsvorschlägen der Kommission Recht des Bundesverbandes des DAV basieren. Dabei wollen wir folgende drei Punkte dauerhaft festschreiben:
- Mitgliederversammlungen können zukünftig entweder als Präsenzversammlungen, elektronische Versammlungen oder hybride Versammlungen durchgeführt werden.
- Mitglieder des Vorstandes, des Beirates und des Ehrenrates können auch im Wege der elektronischen Kommunikation an Sitzungen teilnehmen.
- Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Beirates und des Ehrenrates können auch durch elektronische Stimmabgabe gefasst werden.
Daneben sind kleinere redaktionelle Änderungen und Klarstellungen notwendig.
Alle Änderungen und Ergänzungen haben wir in der folgenden Synopse gegenüberstellt: