Mitgliedsbeiträge

Jahresbeiträge seit 01.01.2022

laut Vorstandsbeschluss vom 23.08.2022
 

A-Mitglieder (ab dem Jahr des 25. Geburtstags)
81,00 Euro    Jahresbeitrag
40,50 Euro    unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr)

B-Mitglieder (Partner*innen mit gemeinsamer Adresse und Kontonummer)
41,00 Euro    Jahresbeitrag
20,50 Euro    unterjähriger Beitrag (Eintritt ab 01.09. im Aufnahmejahr und nur gültig für Ehe-/Lebenspartner*innen von A-Mitglied)
- Ehe-/Lebenspartner*innen von A-Mitglied
- aktive Bergwachtmitglieder
- Senioren ab dem Jahr des 71. Geburtstags (auf Antrag)
- mindestens 50% Schwerbehinderung


C-Mitglieder (ab dem Jahr des 19. Geburtstags) 
42,00 Euro   
- bereits Mitglied einer anderen Sektion

C-Mitglieder U18 (bis einschließlich des Jahres des 18. Geburtstags)
22,00 Euro   
- bereits Mitglied einer anderen Sektion


Junioren (ab dem Jahr des 19. Geburtstags)
39,00 Euro

Kinder/Jugendliche (bis einschließlich des Jahres des 18. Geburtstags) 
29,00 Euro


Familienbeitrag
Familien, bei denen beide Elternteile DAV-Mitglied sind, bezahlen einen A- und einen B-Beitrag: 122,00 Euro. Alle Kinder sind bis zum Jahr des 18. Geburtstags beitragsfrei.

Familienbeitrag für Eltern mit C-Mitgliedschaft 
Familien, bei denen beide Elternteile bereits bei einer anderen DAV Sektion Mitglied sind, bezahlen beide den C-Beitrag (pro Person 42,00 Euro). Alle Kinder sind bis zum Jahr des 18. Geburtstags beitragsfrei.
Familien C-Mitgliedschaft: 84,00 Euro

Alleinerziehende/r
Zahlt DAV-Beitrag gemäß Alter. Alle Kinder sind bis zum Jahr des 18. Geburtstags beitragsfrei.
 


Aufnahmegebühren seit 01.01.2017

A-Mitglieder - einmalig 20,00 Euro
B-Mitglieder/Junioren - einmalig 15,00 Euro

Die Aufnahmegebühren und der erstmalige Jahresbeitrag werden zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Bei einer Neuaufnahme ist der volle Jahresbeitrag (ab 01.09. der halbe Jahresbeitrag) zu entrichten. Der Austritt eines Mitgliedes ist bis jeweils zum 30. September der Sektion mitzuteilen, damit er zum Folgejahr wirksam wird. Die Abbuchung für das nächste Kalenderjahr erfolgt jeweils Anfang Dezember des Vorjahres. Der Mitgliedsausweis für das nächste Jahr wird bis Ende Februar zugesandt.